Information zur Kammervollversammlung 2025
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen,
vergangenen Freitag fand die Kammervollversammlung unserer Länderkammer in Linz statt. Die Teilnehmerzahl war ungewöhnlich hoch. Rund 140 Kolleginnen und Kollegen waren zu dieser Sitzung gekommen.
Hauptgrund für das rege Interesse war ein selbständiger Antrag, die Umlagenordnung ab dem Jahr 2027 mit einer umsatzabhängigen Komponente auszugestalten und damit ein Abgehen von den bisherigen Pauschalbeträgen - wohlgemerkt ab dem Jahr 2027!
Der Jahresvoranschlag sowie die Umlagenordnung für 2026 waren von diesem Antrag nicht betroffen. Diese Tagesordnungspunkte, ebenso wie der Jahresabschluss 2024 sowie eine geringfügige Adaptierung der Geschäftsordnung, wurden einstimmig bzw. mit einer sehr großen Mehrheit positiv beschlossen.
Der selbständige Antrag wurde demgegenüber hitzig debattiert. Dies begann bereits mit der Art und Weise der Kommunikation. Der konkrete Anlassfall zeigt eine Schwachstelle in der Geschäftsordnung unserer Länderkammer auf. Diese regelt zwar, dass derartige Anträge bis spätestens am zehnten Arbeitstag vor der Sitzung eingehen müssen, sieht aber keine Kommunikation vorab an die Kammermitglieder vor. Diese Schwachstelle wird durch eine Anpassung der Geschäftsordnung zu beheben sein.
Da sich der Inhalt des Antrages auf die Ausgestaltung der Umlagen für 2027 und die darauffolgenden Jahre bezieht, stellte sich die grundsätzliche Frage nach der Zulässigkeit des Antrages. Daher wurde nach Einlangen des Antrages das Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus als Aufsichtsbehörde um Auskunft dazu ersucht. Im Wesentlichen mit der Begründung, dass allen voran ein genehmigter Jahresvoranschlag 2027 vorliegen muss, bevor über die Höhe der Umlagen beschlossen werden kann, hielt das Bundesministerium fest, dass der konkrete Antrag unzulässig wäre und – sofern über den Antrag abgestimmt wird – von der Aufsichtsbehörde aufgehoben werden müsste.
Unabhängig von der Frage der Zulässigkeit des Antrages oder eines Abstimmungsergebnisses, war und ist stets gewährleistet, dass die Entscheidung noch keine endgültige sein kann. Die Umlagenverordnung 2027 kann erst auf Grundlage eines konkreten und beschlossenen Jahresvoranschlages für 2027, in der dafür vorgesehenen Kammervollversammlung durch die Kammermitglieder, zur Abstimmung gebracht und festgelegt werden.
Da eine Vorabauskunft des Bundesministeriums nicht verbindlich ist und um keinen formalen Mangel zu riskieren, war vorgesehen, den Antrag zur Abstimmung zu bringen.
Allerdings wurde im Zuge der Diskussion von einem Teilnehmer ein Antrag auf Zurückstellung der Beschlussfassung gestellt. Ein derartiger Antrag ist nach der Geschäftsordnung vorrangig zur Abstimmung zu bringen. Da sich mehr als 3/4 der Anwesenden für die Zurückstellung aussprachen, wurde der Antrag, die Umlagenordnung mit einer umsatzabhängigen Komponente auszugestalten, nicht mehr zur Abstimmung gebracht.
Das bedeutet, dass das Thema somit dem Kammervorstand als zuständigem Gremium zur weiteren Bearbeitung zugewiesen ist.
Zu Ihrer Information möchte ich festhalten, dass der Kammervorstand sich sowohl in dieser Funktionsperiode als auch bereits in der vorangegangen intensiv mit der Thematik einer umsatzabhängigen Umlage auseinandergesetzt und eine Arbeitsgruppe installiert hatte. Bei Abwägung der unterschiedlichen Argumente war aufgrund divergierender Ansichten das bisherige Ergebnis, dass keine konkrete Empfehlung für eine Änderung hin zu einer umsatzabhängigen Umlage gegeben werden konnte.
Es wird damit auch an dem im nächsten Jahr neu zu wählenden Kammervorstand liegen, die richtigen Schlüsse aus der Diskussion und dem Abstimmungsergebnis zu ziehen.
Das letzte Wort haben in jedem Fall die Kammermitglieder in der Kammervollversammlung, in der über die konkrete Umlagenordnung abgestimmt werden wird.
Ihre Cora Stöger
|