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Nachfolgend dürfen wir Sie wie folgt informieren.
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Folgende mit der Ziviltechnikerkammer kooperierte Wettbewerbe werden ausgeschrieben:
Volksschule Braunau – Generalsanierung und Erweiterung
Auftraggeberin: Stadtgemeinde Braunau
Art des Wettbewerbes EU-weit nichtoffener Realisierungswettbewerb
Die Ausschreibungsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://gv.vergabeportal.at/Detail/218313
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Folgende mit der Ziviltechnikerkammer kooperierte Wettbewerbe wurden entschieden:
Vöcklamarkt – Neubau Krabbelstube
Die Gemeinde Vöcklamarkt hat einen geladenen Realisierungswettbewerb zur Erlangung städtebaulicher und baukünstlerischer Konzepte für den Neubau einer Krabbelstube in Vöcklamarkt durchgeführt. 8 Teilnehmer:innen haben in der zweiten Stufe termingerecht Projekte eingereicht.
1. Preis neururer architekten zt gmbh, Vöcklabruck
2. Preis TWO IN A BOX - ARCHITEKTEN ZT GMBH, Ottensheim
3. Preis ARGE STUDIO LOIS ZT GmbH mit Arch. Dipl.-Ing. Iris Reiter, Innsbruck/Innsbruck
Anerkennung: hm Architekten ZT GmbH, Seewalchen a.Attersee
Fachpreisrichter:innen waren:
- Arch. Mag. Sandra Gnigler
- Arch. Mag. Peter Schneider
- DI Elke Handstanger
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Ausstellung
Salzburger Bautechnikpreis 2025
Die Landesinnung Bau Salzburg, die Ziviltechnikerkammer für Oberösterreich und Salzburg, proHolz Salzburg, Innovation Salzburg und das Land Salzburg loben jedes Jahr gemeinsam den Salzburger Bautechnikpreis aus und fördern damit die praxisnahe Ausbildung künftiger HTL-Ingenieure und -Ingenieurinnen. Mit dieser Preisausschreibung werden herausragende Leistungen hervorgehoben und Diplomarbeiten ausgezeichnet - in den Kategorien Neu- und Umbau, Innovationen, Ingenieur- und Ingenieurholzbau plus ein Anerkennungspreis.
Vom 18. Juli bis 1. August 2025 werden in den Räumlichkeiten der Salzburger Geschäftsstelle alle 18 der heuer eigereichten Projekte aus den Schulen HTBLuVA Salzburg, HTL Saalfelden, HTBL Hallein und Holztechnikum Kuchl gezeigt.
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Ankündigung
Erhöhung des Schwellenwertes für Direktvergaben steht bevor
Die Bundesregierung hat im März beschlossen, den Schwellenwert für Direktvergaben von 100.000 Euro auf 143.000 Euro (exkl. Ust) anzuheben. Die entsprechende Verordnung wurde am 27. Mai 2025 unterzeichnet. Aus derzeitiger Sicht ist die Verordnung mit 31. März 2026 befristet. Derzeit läuft eine achtwöchige Begutachtungsfrist.
Die Verordnung ist damit noch nicht in Kraft. Daher ist der erhöhte Schwellenwert auch noch nicht heranzuziehen. Sobald die Verordnung in Kraft ist, werden wir dies entsprechend kommunizieren.
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