IngenieurkonsulentInnen für Forst- und Holzwirtschaft übernehmen Entwurf, Ausführungsplanung, Ausschreibung, Berechnungen und Bauaufsicht für Bereiche wie:
- Wildbach- und Lawinenverbauung, Schutzwasserbau, Oberflächenentwässerung
- Forst- und Güterwege
- Landschafts- und Skipistenbau
Außerdem sind sie betraut mit:
- Gefahrenzonenplänen
- Umweltverträglichkeitsprüfungen
- Sachverständigentätigkeit
- Bewertung von forst- und landwirtschaftlichen Liegenschaften
- Vermittlung zwischen Forstbetrieben und Behören, Landschafts- und NaturschützerInnen, JägerInnen etc.
