Eingereicht werden können in Österreich ausgeführte Bauten, Freiraumgestaltungen oder städtebauliche Lösungen der letzten drei Jahre, die in architektonischer Gestalt und innovatorischem Charakter vorbildlich sind und darüber hinaus einen positiven Beitrag zur Verbesserung unseres Lebensumfeldes leisten.
Einreichfrist ist der 09. April 2025
Nähere Informationen sowie die formalen Anforderungen zur Einreichung sind abrufbar unter: BAUHERR:INNENPREIS 2025 — Zentralvereinigung der Architekt:innen Österreichs