Kollektivvertrag/ Basiswert & Indices

Kollektivvertragsverhandlungen

Das Ergebnis der diesjährigen Kollektivvertragsverhandlungen lautet wie folgt:

Kollektivvertragliche Mindestgehälter
Die kollektivvertraglichen Mindestgehälter werden um 4,5 % + € 85.-- erhöht und auf ganze Euro kaufmännisch gerundet.

Lehrlingsentschädigung
Erhöhung um 7,8 % und Rundung auf ganze Euro.

Ist-Gehälter
Die Empfehlung zur Aufrechterhaltung der bestehenden Überzahlungen bezogen auf den Kollektivvertrag vom 1.1.2022 in der euromäßigen Höhe bleibt bestehen.

Geltungsbeginn: 1.1.2023

Das Dokument mit sämtlichen Änderungen finden Sie hier.

 

Basiswert und Indices

Auf Basis des Übereinkommens vom 28.1.2002 zwischen den Bundesländern, dem BMWA, den ÖBB, der HL-AG, der ÖSAG und der Alpenstraßen AG einerseits und der Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten andererseits über die Anpassung der Honorarindices und des Basiswertes wurde folgendes vereinbart:

Der Erhöhungsfaktor für den Basiswert und die Indices beträgt 1,09450.
Der Index Straße beträgt 10,86 (neuer Fortrechnungswert 10,8621),
der Index Vermessung 8,95 (neuer Fortrechnungswert 8,9478).
Der Basiswert beträgt 99,57.
Der Fortrechnungswert für den Basiswert lautet 99,5732.
Der Basiswert und die Honorarindices treten mit 1.1.2023 in Kraft.

Die Erläuterungen dazu finden Sie hier.