Kollektivvertrag & Basiswert 2025

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Kollektivvertrag 2025


Folgende Änderungen des Kollektivvertrages für Angestellte bei Ziviltechniker:innen (Architekt:innen und Ingenieurkonsulent:innen/Zivilingenieur:innen) in Österreich wurden zwischen der Bundeskammer der Ziviltechniker:innen und der Gewerkschaft der Privatangestellten vereinbart:

Kollektivvertragliche Mindestgehälter
Die kollektivvertraglichen Mindestgehälter werden – mit Ausnahme des Mindestgehalts der Beschäftigungsgruppe IV, 1. Jahr – um 3,6 % erhöht und auf ganze Euro kaufmännisch gerundet. Das Mindestgehalt der Beschäftigungsgruppe IV, 1. Jahr, wird um 4,2% erhöht und auf ganze Euro kaufmännisch gerundet und beträgt somit EUR 3.050,00.

Lehrlingsentschädigung
Erhöhung um 3,6 % und kaufmännische Rundung auf ganze Euro.

Zulagen und Trennungsgeld
Erhöhung sämtlicher Zulagen und des Trennungsgelds um 3,6 % und kaufmännische Rundung auf Zehntel Euro.

Geltungsbeginn: 01.01.2025
Die Sozialpartner:innen befürworten, jene Gehälter, die über dem Kollektivvertrag liegen, im gemeinsamen Interesse von Ziviltechniker:innen und Mitarbeiter:innen zu erhöhen.

Das Dokument mit sämtlichen Änderungen finden Sie hier.

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Basiswert & Indices

Das Ergebnis der Verhandlungen vom 2.12.2024 zwischen öffentlichen Auftraggeber:innen und der Bundeskammer der Ziviltechniker:innen betreffend Basiswert und Indices gemäß der Vereinbarung vom 28.01.2002 lautet wie folgt:

Der Erhöhungsfaktor für den Basiswert und die Indices beträgt 1,02884.

Der Basiswert beträgt 110,43.
Der Fortrechnungswert für den Basiswert lautet 110,4315.

Der Index Straße beträgt 12,05 (neuer Fortrechnungswert 12,0466),
der Index Vermessung 9,92 (neuer Fortrechnungswert 9,9236).

Der Basiswert und die Honorarindices treten mit 01.01.2025 in Kraft.

Der Basiswert bzw. dessen Erhöhungsfaktor dient in erster Linie als Index für die jährliche Anpassung der mit ZT vereinbarten Honorare. Nähere Erläuterungen finden Sie auf der Website der Bundeskammer.