Kollektivvertrag | Änderungen ab 1.1.2019

Entsprechend der Beschlussfassung durch den Vorstand der Bundeskammer wurden Änderungen des Kollektivvertrages für Angestellte bei ArchitektInnen und IngenieurkonsulentInnen zwischen der Bundeskammer der ZiviltechnikerInnen und der Gewerkschaft der Privatangestellten im November 2018 vereinbart. Eine Beschlussfassung im Bundeskammervorstand für die Gültigkeit der Vereinbarung ist jedoch noch notwendig.

Die Änderungen im Kollektivvertrag, welche ab 1.1.2019 in Kraft treten, finden Sie HIER.