Datenschutzgrundverordnung

Mit 25.5.2018 tritt die Datenschutzgrundverordnung der EU in Kraft. Zweck ist der Angleichung des Datenschutzniveaus in den Mitgliedsstaaten. Für Österreich hat dies die Auswirkung, dass das schon bisher verhältnismäßig strenge Regulativ geändert wird.

Beispielsweise wird die Meldepflicht an die Datenschutzbehörde abgeschafft und durch die Führung eines Verzeichnisses ersetzt. Im Zuge der Umgestaltung des Datenschutzrechts werden auch die Strafrahmen empfindlich erhöht. Es empfiehlt sich daher eine seriöse Beschäftigung mit der Thematik.

Einen guten Überblick über die neue rechtliche Situation und wertvolle Hilfestellungen zur rechtzeitig Anpassung von Verträgen, internen Abläufen und Datensicherheitsmaßnahmen finden Sie hier.