Nachfolgend das Verhandlungsergebnis zwischen den Auftraggebervertretern wie Bundesländer, ÖBB, ASFINAG und der Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten zum Basiswert und zu den Honorarindices für 2017:
Basiswert: 80,96
Honorarindex Straße zu Projektierungsarbeiten an Autobahnen, Bundesstraßen, Brückenbauten sowie für Vermessungsarbeiten an Autobahnen: 8,83
Honorarindex Vermessung für Vermessungsarbeiten an Bundesstraßen: 7,28
Erhöhungsfaktor bezogen auf die Werte vom 01.01.2016: 1,01288
Geltungsbeginn: 1. Jänner 2017
Zum Basiswert dürfen wir auf die Erläuterungen der Bundeskammer auf deren Website www.arching.at unter Leistungen – Sondervereinbarungen – Basiswert/Indices verweisen.
Honorarindex LT-BS Leistungstarif für die statische und konstruktive Bearbeitung von Sanierungen und Umbauten an Brücken und Überbauungen im Anwendungsbereich des Landes Oberösterreich:
Der Honorarindex nach § 5 (3) LT-BS ergibt sich für 2017 mit fh = 0,51
Geltungsbeginn: 1. Jänner 2017