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ACHTUNG. Die Freischaltung des Eintrages erfolgt erst nach einer redaktionellen Prüfung durch die ZT Kammer. Die Pinnwand dient primär der Stellensuche in ZT-Büros bzw. für Stellenangebote von ZT-Büros und für Mitglieder kooperierender (ausländischer) Kammern sowie für die Suche einer Büronachfolge o.ä.
Bitte achten Sie auf die gesetzlich geschützten Berufsbezeichnungen "Architekt:in", "Ingenieurkonsulent:in", "Ziviltechniker:in", "Zivilingenieur:in" und "Zivilgeometer:in"!
Die Ausschreibung einer Stelle der Architekt oder Architektin würde bedeuten, dass ausschließlich Personen eingestellt werden, die über eine Ziviltechnikerbefugnis (aufrecht oder ruhend) verfügen.
Da dies in aller Regel nicht die Intention bei der Suche nach einem/r neuen Mitarbeiter:in ist, ersuchen wir dies bei Ihrem Eintrag zu berücksichtigen und bspw. den Terminus „Architekturabsolvent:in“ zu verwenden bzw. behalten wir uns vor, den Eintrag ggf. abzuändern. Wir danken für Ihr Verständnis!

