Allgemeine Informationen

  • Das Ansuchen (Formulare) ist mit den erforderlichen bzw. vorgeschriebenen Beilagen bei jener Länderkammer einzureichen, in dem der Antragssteller seinen Wohnsitz hat. Mangels eines inländischen Wohnsitzes bei der Länderkammer seiner Wahl.

  • Die Unterlagen werden mit einer Stellungnahme der Länderkammer an das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) weitergeleitet. Die Entscheidung über die Zulassung zur ZT-Prüfung obliegt dem Bundesministerium welches auch die Zuweisung zur Prüfungskommission verfügt.

    • Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
      Sektion VI/8
      1011 Wien, Stubenring 1
      Abteilungsleiter: MR Mag. Dr. Anton Bernbacher

  • Die Gesamtdauer des Aktenlaufes von der Einreichung bei der Kammer der ZiviltechnikerInnen bis zum Erhalt eines Bescheides beträgt ca. 4 - 8 Wochen. Wir ersuchen Sie daher, das Ansuchen zeitgerecht in der Kammerdirektion einzureichen.

    Um für die jeweiligen Termine rechtzeitig die Zulassung zu erhalten, gelten für Prüfungen bei den Landesregierungen OÖ und Sbg. folgende Einreichfristen:

    • Frühjahrstermin: 15. Dezember
    • Herbsttermin: 15. Juli

 

 

 

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