Kammerbezogene Kosten

 

Keine zusätzlichen Kosten bei Verleihung einer weiteren Befugnis an eine Ziviltechnikergesellschaft, da

  • Eintrittsgebühr der ZT-Gesellschaft einmalig bei erster Befugnisverleihung
  • Kammerumlage nicht abhängig von Anzahl der verliehenen Befugnisse