Kollektivvertrag & Basiswert 2024

Kollektivvertrag 2024

Folgende Änderungen des Kollektivvertrages für Angestellte bei Ziviltechniker:innen (Architekt:innen und Ingenieurkonsulent:innen/Zivilingenieur:innen) in Österreich wurden zwischen der Bundeskammer der Ziviltechniker:innen und der Gewerkschaft der Privatangestellten vereinbart:

Kollektivvertragliche Mindestgehälter - Erhöhung um 10% und auf ganze Euro kaufmännisch gerundet.

Lehrlingsentschädigung - Erhöhung um 10% und auf ganze Euro kaufmännisch gerundet.

Zulagen und Trennungsgeld - Erhöhung sämtlicher Zulagen und des Trennungsgelds um 10% und auf ganze Euro kaufmännisch gerundet.

Ist-Gehälter - Die Empfehlung, die Überzahlung aufrecht zu erhalten, ist im Jahr 2024 im Kollektivvertrag nicht enthalten. Die Sozialpartner:innen befürworten jedoch, jene Gehälter, die über dem Kollektivvertrag liegen, im gemeinsamen Interesse von Ziviltechniker:innen und Mitarbeiter:innen zu erhöhen.

Geltungsbeginn: 01.01.2024

Mit der heurigen Erhöhung der Kollektivvertragsgehälter bringen die Ziviltechniker:innen ihre Wertschätzung gegenüber ihren Mitarbeiter:innen zum Ausdruck und positionieren sich als attraktive Arbeitgeber:innen.

Nähere Erläuterungen finden Sie hier.

Das Dokument mit sämtlichen Änderungen finden Sie hier

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Basiswert & Indices 2024

Auf Basis des Übereinkommens vom 28.1.2002 zwischen den Bundesländern, dem BMWA, den ÖBB, der HL-AG, der ÖSAG und der Alpenstraßen AG einerseits und der Bundeskammer der Ziviltechniker:innen andererseits über die Anpassung der Honorarindices und des Basiswertes wurde Folgendes vereinbart:

Der Erhöhungsfaktor für den Basiswert und die Indices lautet: 1,07796

Honorarindices:
11,71    Honorarindices zu Projektierungsarbeiten an Autobahnen, Bundesstraßen, Brückenbauten sowie für Vermessungsarbeiten an Autobahnen
9,65       Honorarindex für Vermessungsarbeiten an Bundesstraßen

Der Basiswert beträgt 107,34 (gerundeter Wert).

Der Basiswert und die Honorarindices treten mit 1.1.2024 in Kraft.

Die Erläuterungen dazu finden Sie auf der  Website der Bundeskammer.

 

Symbolfoto © S. Hofschläger/pixelio.de